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SL-MediaGROUP

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Inhaber: Ing. Dietmar Schmidt  •  Weinbergweg 60, A-2440 Gramatneusiedl
Geltungsbereich: B2B (Unternehmergeschäfte) nach österreichischem Recht

 

§ 1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge, Lieferungen, Lizenzierungen und sonstigen Leistungen der
     SL-MediaGROUP (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“).

2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 Unternehmensgesetzbuch (UGB). Geschäftsabschlüsse mit Verbrauchern im Sinne des
     Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sind ausgeschlossen bzw. bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

3. Von diesen Bedingungen abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil,
     es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

4. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser AGB.


§ 2. Leistungsgegenstand und Leistungsumfang

Der Auftragnehmer erbringt spezialisierte Dienstleistungen und Lieferungen insbesondere in folgenden Geschäftsbereichen:

·        Digitale Assets & Domain-Portfolio:     Übertragung, Vermittlung, Verkauf und strategische Verwertung von Internet-Domains, Web-Projekten und digitalen
                                                                       Markenwerten.

·        Software & CMS-Lösungen (SL-CMS):   Bereitstellung, Installation, individuelle Anpassung und Lizenzierung des proprietären Content-Management-Systems
                                                                        „SL-CMS“ auf Basis von Classic / Basic ASP.

·        Strategie, Web-Consulting & GEO:         Technische Konzeption, Domain-Arbitrage, Suchmaschinenoptimierung (SEO) sowie Optimierung für KI-basierte
                                                                       Antwortsysteme (Generative Engine Optimization / GEO).


§ 3. Besondere Bestimmungen für Digitale Assets & Domainübertragung

1. Vertragsschluss bei Domain- und Asset-Käufen: Angebote über Domains und digitale Assets sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche
     Auftragsbestätigung, Rechnungslegung oder Übergabe der Transferdaten (z. B. Auth-Info-Code) zustande.

2. Übertragungsverfahren: Die Übertragung einer Domain erfolgt nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises durch Übergabe des Auth-Codes
     bzw. Freigabe des Providerwechsels (Registrar-Transfer) an den Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, den Transfer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb
      von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung des Codes, einzuleiten und abzuschließen.

3. Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus dem Kaufvertrag verbleiben sämtliche Rechte an den Domains und digitalen Assets
     im ausschließlichen Eigentum des Auftragnehmers. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die Domainweiterleitung zu sperren, Nameserver
     zurückzusetzen oder den Transfer zu widerrufen.

4. Marken- und Namensrechte: Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr oder Prüfung dafür, dass die Nutzung, Registrierung oder Registrierungsübertragung
     der erworbenen Domain frei von Rechten Dritter (insb. Marken-, Namens- oder Wettbewerbsrechten) ist. Die marken- und kennzeichenrechtliche Prüfung der
     Domain im Zielland obliegt vollumfänglich dem Kunden.


§ 4. Spezifische Bestimmungen für das SL-CMS (Basic ASP Engine)

1. Systemarchitektur & Laufzeitumgebung: Das proprietäre System SL-CMS basiert technologisch auf Classic / Basic ASP (Microsoft IIS Umgebung) unter Nutzung
     schlanker, performanter Datenstrukturen (z. B. SQLite / JSON-Caching). Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Betrieb des SL-CMS einen entsprechend
     konfigurierten Webserver erfordert (Unterstützung von ASP Classic, ASP-Skriptausführung, entsprechende Schreib-/Leserechte für Datenbanksysteme und
     Dateisystem-Caches). Die Bereitstellung dieser Serverinfrastruktur obliegt dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich Hosting durch den Auftragnehmer vereinbart
     wurde.

2. Umfang der Rechteeinräumung (Lizenz): Sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, erwirbt der Kunde an der Software SL-CMS eine nicht-exklusive,
     nicht übertragbare Werknutzungsbewilligung (§ 24 Abs. 1 UrhG), zeitlich unbeschränkt, für den Einsatz auf der im Vertrag definierten Domain/Projekt-Instanz.
     Sämtliche Urheberrechte, Quellcode-Rechte und Verwertungsrechte am CMS-Kern verbleiben uneingeschränkt bei der SL-MediaGROUP. Eine Dekompilierung,
     ein Reverse Engineering, eine Weitergabe an Dritte oder die Nutzung als Basis für eigene Mehrfachinstallationen (Reselling) ist ohne gesonderte schriftliche
     Rahmenvereinbarung untersagt.

3. Individuelle Anpassungen & Updates: Technische Erweiterungen, Module oder Templates werden nach gesondertem Pflichtenheft bzw. Aufwand kalkuliert.
     Ein Anspruch auf permanente Weiterentwicklung, Versions-Upgrades oder Anpassung an künftige Server-Betriebssysteme besteht nur bei Abschluss eines
     gesonderten Software-Wartungsvertrags.


§ 5. Mitwirkungspflichten des Kunden

1. Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge (z. B. DNS-Verwaltung, FTP/SFTP, RDP, Hosting-Panels)
     sowie Text-, Bild- undDatenmaterialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

2. Der Kunde garantiert, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte, Logos, Texte und Bilder frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
     Der Kunde hält den Auftragnehmer diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos.

3. Verzögerungen, die durch verspätete oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden entstehen, verlängern vereinbarte Fertigstellungsfristen entsprechend und können
     nach tatsächlichem Mehraufwand in Rechnung gestellt werden.


§ 6. Honorare, Zahlungsbedingungen und Verzug

1. Alle genannten Preise verstehen sich in Euro (€) zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (sofern anwendbar bzw. ausgewiesen).

2. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Domainverkäufen und digitalen
     Assets gilt, sofern nicht abweichend fixiert, Vorauskasse vor Transferfreigabe.

3. Bei Zahlungsverzug gelten zwischen Unternehmern die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB (Basiszinssatz zzgl. 9,2 Prozentpunkte). Darüber hinaus
     werden Mahnspesen und zweckentsprechende Betreibungskosten gemäß § 458 UGB in Rechnung gestellt.

4. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Leistung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen zurückzuhalten oder mit
     Gegenforderungen aufzurechnen, es sei denn, die Gegenforderung ist gerichtlich rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt worden.


§ 7. Gewährleistung und Rügepflicht

1. Es gelten die Bestimmungen des österreichischen Unternehmensgesetzbuches (UGB).

2. Der Kunde hat gelieferte Leistungen (Domains, CMS-Konfigurationen, Web-Assets) unverzüglich nach Bereitstellung bzw. Übergabe zu untersuchen und etwaige
     Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen, detailliert und schriftlich zu rügen (§ 377 UGB). Unterbleibt die Rüge, gilt die Leistung als
     genehmigt.

3. Die Gewährleistungsfrist für Programmier- und Anpassungsarbeiten am SL-CMS beträgt gegenüber Unternehmern 6 Monate ab Abnahme bzw. Freischaltung.

4. Bei berechtigten Mängeln erfolgt die Gewährleistung nach Wahl des Auftragnehmers durch Verbesserung oder Austausch innerhalb angemessener Frist.

5. Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die durch fehlerhafte Bedienung, unautorisierte Eingriffe Dritter in den Quellcode, Inkompatibilitäten fremder
     Serversoftware oder Änderungen der Registrar- bzw. Suchmaschinen-Algorithmen (SEO/GEO) verursacht werden.


§ 8. Haftungsbeschränkung

1. Der Auftragnehmer haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
     Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

2. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen, Ranking-Verluste bei Suchmaschinen sowie Datenverluste
     wird im gesetzlich maximal zulässigen Ausmaß ausgeschlossen.

3. Schadensersatzansprüche verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

4. Die Beweislast für das Vorliegen von grobem Verschulden trägt der Kunde.


§ 9. Vertraulichkeit und Datenschutz

1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich gemachten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, technischen
     Quellcodes, Transfermodalitäten und Konditionen vertraulich zu behandeln.

2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt streng nach den Vorgaben der DSGVO und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG).
     Soweit der Auftragnehmer Zugriff auf Server mit personenbezogenen Daten des Kunden erhält, schließen die Parteien auf Verlangen eine entsprechende
     Auftragsverarbeiter-Vereinbarung (AVV).


§ 10. Schlussbestimmungen

1. Anwendbares Recht: Auf das gesamte Vertragsverhältnis ist ausschließlich materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen
    des internationalen Privatrechts (IPRG, Rom-I-VO) und des UN-Kaufrechts (CISG) anzuwenden.

2. Gerichtsstand: Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz
     des Auftragnehmers (2440 Gramatneusiedl) sachlich und örtlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.

3. Schriftformerfordernis: Änderungen, Ergänzungen sowie die Aufhebung dieses Vertrages oder dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein
     Abgehen vom Schriftformerfordernis. E-Mail genügt diesem Erfordernis.

4. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt
     dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine rechtswirksame Regelung
     zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.